Brauche ich den Einbürgerungstest?
Wer für die Einbürgerung den Einbürgerungstest machen muss, welche Ausnahmen es gibt und wann der Test „Leben in Deutschland“ reicht.
Stand: 12. Oktober 2026

Wer sich einbürgern lassen will, muss die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland kennen. Nachgewiesen wird das in der Regel mit dem Einbürgerungstest (§ 10 Abs. 5 StAG). Ob du ihn machen musst, entscheidet deine Einbürgerungsbehörde.
Wer den Test nicht braucht
- Kinder unter 16 Jahren. Für sie entfällt der Test.
- Krankheit, Behinderung oder Alter. Kannst du den Test deshalb nicht ablegen, wird auf ihn verzichtet (§ 10 Abs. 6 StAG).
- Frühere Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer. Wer bis zum 30. Juni 1974 über ein Anwerbeabkommen in die Bundesrepublik oder bis zum 13. Juni 1990 als Vertragsarbeitnehmer in die DDR gekommen ist, braucht den Test nicht. Das gilt auch für Ehepartner, die zeitnah nachgezogen sind (§ 10 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 6 StAG).
- Härtefälle bei der Sprache. Gelingt es trotz ernsthafter Bemühungen nicht, ausreichend Deutsch zu lernen, kann die Behörde die Sprachanforderung absenken. Dann entfällt auch der Test (§ 10 Abs. 4a und Abs. 6 StAG).
Andere Nachweise statt des Tests
- Deutscher Schulabschluss. Ein Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule, mindestens der Hauptschulabschluss, kann als Nachweis reichen. Ebenso ein vergleichbarer deutscher Berufsabschluss oder ein Studium zum Beispiel der Rechts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaft an einer deutschen Hochschule.
- Test „Leben in Deutschland“. Den Test am Ende des Orientierungskurses erkennen die Behörden statt des Einbürgerungstests an, wenn du mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantwortet hast. Das Zertifikat Integrationskurs allein reicht nicht.
Was der Test nicht ersetzt
Der Einbürgerungstest ersetzt nicht den Nachweis deiner Deutschkenntnisse. Dafür brauchst du in der Regel ein Sprachzertifikat auf Niveau B1 (§ 10 Abs. 4 StAG).
Wenn du den Test brauchst: So meldest du dich an.
Bis zum Test: üben
Mit dem Lernplan kommen alle Fragen rechtzeitig dran. Kostenlos und ohne Anmeldung starten.
Kostenlos übenQuellen
- § 10 StAG
- BVA, Informationen zum Einbürgerungstest
- Stadt Karlsruhe, Merkblatt Einbürgerungstest
- BAMF, Einbürgerung
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist, was deine Prüfstelle und deine Einbürgerungsbehörde sagen.
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